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Unterrichtsgebühren

 Unterrichtsfach  Gruppengröße Unterrichtsdauer
pro Woche
 Unterrichtshonorar
für einen Monat in €
Einzelunterricht          
Instrumental und Gesang 

 1

 30 Min.

 62,00

 1

 45 Min.

89,00

Gruppenunterricht                 
Keyboard, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Tuba, Horn, Posaune, E-Gitarre, akustische Gitarre, Cajon, Percussion, Rock- Pop Gesang

 2

  45 Min.

 46,00

 2

  30 Min. 

33,00

 3

 45 Min.

 33,00

Orchester

unbegrenzt

60-90 Min.

10,00
Für Schüler der Musikschule ADVAMUS die im Einzelunterricht oder Gruppenunterricht angemeldet sind kostenfrei

Cajon – Percussion Workshop

5-10

45 Min.

19,00

Band / Ensembles

5-10

45 Min.

19,00

Musiktheorie

 5-10 

45 Min.

 10,00 

Musikalische Früherziehung

 5-10 


ab 11

 45 Min.


45 Min.

 19,00


15,00
Recording  Workshops, Einzel- und Gruppenunterricht. Für mobile Aufnahmen und Studioarbeit rufen sie uns für ein persönliches Angebot an.   




Anmeldung

Bitte laden Sie für die Anmeldung am Unterricht bzw. für ein Orchester / Ensemble das Formular herunter.
Senden Sie es einfach ausgefüllt und unterschrieben zurück an:

ADVAMUS Musikschule
Werner Erker
Hardtwaldstraße 14
D-61273 Wehrheim

oder senden Sie es per Fax an: 06081 - 157 32.

Anmeldeformular



Unterrichtsbedingungen

1. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt Während der offiziellen Schulferien, am letzten Schultag vor den Ferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

2. Durch Verhinderung des Lehrers ausfallender Unterricht wird nachgeholt oder vergütet. Bei Verhinderung des Schülers besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Honorarkürzung.

3. Der Unterricht kann jeweils 14 Tage vor Monatsende mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden.

4. Das Unterrichtshonorar ist als Jahresbeitrag zu sehen, der in 12 gleichen Beträgen jeweils zum Monatsbeginn per Lastschrift eingezogen wird.

5. Die Musikschule übernimmt gegenüber Schülern und Besuchern keine Haftung für Verluste, Unfälle oder Beschädigungen, die über die gesetzlich     vorgeschriebene Aufsichtspflicht hinausgeht.

6. Bei Gruppenverkleinerung oder Vergrößerung wird automatisch der dann jeweils gültige Tarif gewählt. 

7. Leihinstrumente für alle Instrumente können von der Musikschule geliehen oder vermittelt werden.

8. Die musikalische Früherziehung wird für die Zeit von einem Jahr ab Beginn des Kurses abgeschlossen.