Unterrichtsgebühren
| Unterrichtsfach |
Gruppengröße |
Unterrichtsdauer pro Woche
|
Unterrichtshonorar für einen Monat in €
|
Einzelunterricht Instrumental und Gesang |
1 |
30 Min.
|
62,00 |
|
1 |
45 Min.
|
89,00
|
Gruppenunterricht Keyboard, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Tuba, Horn, Posaune, E-Gitarre, akustische Gitarre, Cajon, Percussion, Rock- Pop Gesang
|
2 |
45 Min. |
46,00 |
|
2 |
30 Min. |
33,00 |
|
3 |
45 Min. |
33,00 |
| Orchester |
unbegrenzt
|
60-90 Min.
|
10,00 Für Schüler der Musikschule ADVAMUS die im Einzelunterricht oder Gruppenunterricht angemeldet sind kostenfrei |
| Cajon – Percussion Workshop |
5-10 |
45 Min. |
19,00 |
| Band / Ensembles |
5-10 |
45 Min. |
19,00 |
|
Musiktheorie |
5-10 |
45 Min. |
10,00 |
|
Musikalische Früherziehung |
5-10
ab 11
|
45 Min.
45 Min.
|
19,00
15,00
|
| Recording |
Workshops, Einzel- und Gruppenunterricht. Für mobile Aufnahmen und Studioarbeit rufen sie uns für ein persönliches Angebot an. |

Anmeldung
Bitte laden Sie für die Anmeldung am Unterricht bzw. für ein Orchester / Ensemble das Formular herunter. Senden Sie es einfach ausgefüllt und unterschrieben zurück an:
ADVAMUS Musikschule Werner Erker Hardtwaldstraße 14 D-61273 Wehrheim
oder senden Sie es per Fax an: 06081 - 157 32.
Anmeldeformular

Unterrichtsbedingungen
1. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt Während der offiziellen Schulferien, am letzten Schultag vor den Ferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
2. Durch Verhinderung des Lehrers ausfallender Unterricht wird nachgeholt oder vergütet. Bei Verhinderung des Schülers besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Honorarkürzung.
3. Der Unterricht kann jeweils 14 Tage vor Monatsende mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden.
4. Das Unterrichtshonorar ist als Jahresbeitrag zu sehen, der in 12 gleichen Beträgen jeweils zum Monatsbeginn per Lastschrift eingezogen wird.
5. Die Musikschule übernimmt gegenüber Schülern und Besuchern keine Haftung für Verluste, Unfälle oder Beschädigungen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht hinausgeht.
6. Bei Gruppenverkleinerung oder Vergrößerung wird automatisch der dann jeweils gültige Tarif gewählt.
7. Leihinstrumente für alle Instrumente können von der Musikschule geliehen oder vermittelt werden.
8. Die musikalische Früherziehung wird für die Zeit von einem Jahr ab Beginn des Kurses abgeschlossen.
|